Zuchtzulassungs-Sonderregelungen bei folgenden Rasse-Vertretern:
“Englische und Französische Bulldoggen”
Englische Bulldogge:
Untersuchung auf HD und ED ist Pflicht (Untersuchung auf Patellaluxation entfällt).
Französische Bulldogge:
Untersuchung auf Patellaluxation und Wirbelsäulen-Untersuchung ist Pflicht.
Das Röntgen der Wirbelsäule kann von jedem Tierarzt Ihrer Wahl durchgeführt werden.
Die Röntgenauswertung kann grundsätzlich nur einmal erfolgen.
Das Mindestalter für diese Untersuchung beträgt 11 Monate.
Die Röntgenaufnahme sollte die Größe von 300 mm / 400 mm möglichst nicht überschreiten. Wobei der Zentralstrahl auf den Übergang Brustwirbel/Lendenwirbel zu richten ist. Die gesamte Brustwirbel-/Lendenwirbelsäule und der Anfang der Rute müssen auf dem Röntgenbild zu erkennen sein.
Es muss das DHSU-Wirbelsäulen-Auswertungsformular beim Röntgen und der Auswertung benutzt werden.
Die Kosten für die Wirbelsäulen-Röntgenaufnahme und die nachfolgende Auswertung der Röntgenbilder durch die DHSU-Auswertungsstelle (Tierklinik Dr. Gutbrod, Nürnberg) gehen zu Lasten des Hundebesitzers.
Bei der Begutachtung werden 5 Grade unterschieden:
I. Grad) - es liegen keine Keilwirbel vor
► zur Zucht zugelassen
II. Grad) - es liegen 1 – 3 Keilwirbel vor, wobei sich
kein ausgeprägter Keilwirbel am Übergang
Brust-/Lendenwirbelsäulenbereich befindet
► zur Zucht zugelassen
III. Grad)- es liegen 4 – 6 Keilwirbel vor, wobei kein
ausgeprägter Keilwirbel am Brust-/
Lendenwirbel-Säulenbereich vorliegt
► zur Zucht zugelassen, aber nur mit Keilwirbel freiem Zuchttier (Grad I)
IV. Grad) - es liegen ausgeprägte Keilwirbel am
Übergang Brust-/Lendenwirbelsäulen-
bereich vor
► keine Zuchtzulassung
V. Grad) - es liegen mehr als 6 Keilwirbel vor
► keine Zuchtzulassung
Die Röntgenaufnahme ist zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Wirbelsäulen-Formularbogen und dem Ahnenpass des Hundes (über den jeweiligen Vereinsvorstand) an die DHSU-Geschäftsstelle zu senden.
Die Ahnentafel wird zusammen mit der Eintragung und der Kopie der Auswertungsstelle per Nachnahme an den jeweiligen Vereinsvorstand zurückgesandt.
Zuchtverbot bei diesen o.g. Rassen:
** Defekte der Wirbelsäule und der Wirbelkörper
** Rutenlosigkeit
** Sichtbare Zähne und Zunge bei geschlossenem Fang
** Ektropium und Entropium (entspricht auch bei allen Rassen - das Zuchtverbot)
** Hasenscharte und Wolfsrachen (entspricht auch bei allen Rassen - das Zuchtverbot)
** Extreme und chronische Röchler
** Starke Luftprobleme und eingekniffene Nasenlöcher
** Überschreitung des max. Gewichtes (lt. FCI-Standard) um mehr als 15 %
** Unterschreitung der 8 kg. Grenze bei Französischen Bulldoggen
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